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Auszüge aus dem Grundgesetz



Artikel 1 (1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Artikel 3 (3)
Niemand darf wegen ... seiner religiösen ... Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 4 (1)
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Artikel 4 (2)
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Artikel 33 (3)
Niemand darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.